Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand 06.2026
Dekoverleih Ambiente
Inh. Simone Gothieu
Hauptstr. 16
66346 Püttlingen
Tel: 0151 – 40543393
E-Mail: info@dekoverleih-saar.de
www.dekoverleih-saar.de
§1 Mietdauer und Kündigung
Die Vermietung der Gegenstände erfolgt für einen Mietzeitraum von mindestens fünf Tagen (= 1 Mieteinheit), soweit keine andere schriftliche Vereinbarung geschlossen wurde. Eine Mieteinheit beträgt fünf Tage, auch wenn die Artikel vorzeitig oder unbenutzt zurückgegeben werden. Eine Mieteinheit gilt jeweils ab Lieferdatum oder ab der Selbstabholung der Ware durch den Mieter bis zur Abholung der Ware durch die Vermieterin oder der Rückgabe der Ware durch den Mieter.
Das jeweilige Datum und die jeweilige Uhrzeit werden vor Mietbeginn vereinbart.
Der Mieter kann den Mietvertrag jederzeit vor Mietbeginn stornieren. Die bei Vertragsabschluss geleistete Anzahlung wird als Bearbeitungs- und Reservierungspauschale einbehalten. Darüber hinaus fallen abhängig vom Zeitpunkt der Stornierung folgende Stornokosten an, jeweils bezogen auf den vereinbarten Gesamtpreis und unter Anrechnung bereits geleisteter Zahlungen:
• bis 6 Monate vor Mietbeginn: keine weiteren Stornokosten
• bis 4 Monate vor Mietbeginn: 40 % des Gesamtpreises
• bis 2 Monate vor Mietbeginn: 75 % des Gesamtpreises
• weniger als 2 Monate vor Mietbeginn: 100 % des Gesamtpreises
Dies gilt auch für die Stornierung einzelner Miet- bzw. Kaufartikel.
§2 Mietpreis, Kaution
Die Mietpreise gelten pro Stück und Mieteinheit.
Für die Mietgegenstände zahlt der Mieter die im Mietvertrag aufgeführten Mietpreise spätestens bei Übergabe der Mietgegenstände an den Mieter.
Der Mietpreis versteht sich inkl. Reinigung üblicher Verschmutzungen. Für außergewöhnliche Verschmutzungen, insbesondere durch Wachs, Klebstoffe, Farbe, Brandspuren oder ähnliche Verunreinigungen, können zusätzliche Reinigungs- oder Wiederbeschaffungskosten berechnet werden.
Zur Sicherstellung sämtlicher Forderungen der Vermieterin aus diesem Vertrag, insbesondere Forderungen wegen eventueller Schäden oder einer verspäteten Rückgabe, leistet der Mieter je nach Wert der Mietgegenstände eine Kaution in Höhe von 50,00 bis 150,00 EUR. Diese wird bei Vertragsabschluss festgelegt und im Mietvertrag aufgeführt. Die Kaution ist bei Übergabe der Gegenstände an den Mieter fällig. Die Rückzahlung der Kaution erfolgt nach Rückgabe und Prüfung der Mietgegenstände, in der Regel innerhalb von 14 Tagen, sofern keine Schäden, Fehlmengen oder sonstigen offenen Forderungen bestehen.
§3 Übergabe, Liefer- und Abholservice
Wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, werden die gemieteten Gegenstände durch den Mieter selbst abgeholt und zurückgebracht.
Für Liefer und/oder Abholservice wird je gefahrenem Kilometer eine Transportpauschale von 1,10 € zzgl. eines Stundensatzes in Höhe von 50,00 € pro Stunde berechnet. Die Transportkostenpauschale beinhaltet nicht den Auf und Abbau sowie das Vertragen und Einsammeln der gemieteten Gegenstände. Diese Leistung übernimmt die Vermieterin gerne gegen gesonderte Berechnung. Bei der Lieferung und/oder Abholung der angemieteten Gegenstände durch die Vermieterin hat der Mieter dafür Sorge zu tragen, dass er selbst oder eine von ihm bevollmächtigte Person die Ware in Empfang nimmt bzw. zurückgibt.
Im Falle des Transports der Mietgegenstände durch den Mieter hat dieser für einen ordnungsgemäßen Transport der Mietgegenstände Sorge zu tragen.
Bei Übergabe der angemieteten Gegenstände muss der Mieter die Bestellung auf Vollständigkeit und Mangelfreiheit kontrollieren. Sollten die Mietgegenstände nicht vollständig oder beschädigt sein, muss der Mieter die Vermieterin beim Empfang der angemieteten Gegenstände unverzüglich darüber informieren. In diesem Fall ist die Vermieterin zur Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung) berechtigt.
§4 Rückgabe
Bei Vereinbarung von Selbstrückgabe durch den Mieter müssen die Gegenstände zum Ende der Mietzeit zurückgebracht werden. Die Uhrzeit der Rückgabe wird vor Mietbeginn vereinbart.
Wenn der Mieter die Mietgegenstände nicht fristgerecht zum vereinbarten Zeitpunkt zurückgeben kann, muss der Mieter die Vermieterin spätestens einen Tag vor Ablauf der vereinbarten Mietdauer informieren. Gibt der Mieter die übernommenen Mietgegenstände nicht fristgerecht zum Ablauf der vereinbarten Mietdauer zurück, verlängert sich das Mietverhältnis automatisch bis zur Rückgabe. In diesem Falle wird für jeden weiteren angefangenen Tag ein Betrag von 25 % des jeweiligen Mietpreises berechnet.
Die Geltendmachung eines weiteren Schadens im Falle nicht fristgerechter Rückgabe behält sich die Vermieterin ausdrücklich vor.
Nach Rückgabe werden die Gegenstände seitens der Vermieterin auf Vollständigkeit sowie Schäden (z. B. nicht entfernbare Flecken / Brandlöcher) überprüft.
Auf etwaige entstandene Beschädigungen ist bei Rückgabe seitens des Mieters hinzuweisen.
§5 Haftung
Der Mieter ist verpflichtet, die Mietgegenstände während der Mietdauer sorgfältig zu behandeln und vor Beschädigung, Verlust oder Diebstahl angemessen zu schützen. Der Mieter haftet für Schäden, Verlust oder Zerstörung der Mietgegenstände, soweit diese durch ihn, seine Erfüllungsgehilfen, Gäste oder sonstige Personen aus seinem Verantwortungsbereich verursacht wurden.
Eine Haftung für Ereignisse außerhalb des Verantwortungsbereichs des Mieters bleibt unberührt, soweit gesetzlich nichts anderes gilt.
Die Vermieterin haftet nicht für Schäden, die durch und bei der Benutzung der Mietgegenstände eintreten. Die Mietgegenstände dürfen ausschließlich zu Dekorationszwecken verwendet werden. Eine zweckwidrige Nutzung, insbesondere als Sitzgelegenheit, Trittfläche, Spielgerät oder tragendes Element, ist nicht gestattet, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
Bei Verlust, Bruch oder irreparabler Beschädigung ist der Wiederbeschaffungswert des jeweiligen Gegenstandes zu ersetzen. Bei reparablen Schäden trägt der Mieter die erforderlichen Reparaturkosten.
§6 Kaufgegenstände
Für die Kaufgegenstände zahlt der Mieter die im Mietvertrag aufgeführten Kaufpreise spätestens bei Übergabe der Gegenstände an den Mieter.
Bei Übergabe der Kaufgegenstände muss der Mieter die Bestellung auf Vollständigkeit und Mangelfreiheit kontrollieren. Sollten die Kaufgegenstände nicht vollständig oder beschädigt sein, muss der Mieter die Vermieterin beim Empfang der Gegenstände unverzüglich darüber informieren. In diesem Fall ist die Vermieterin zur Nacherfüllung berechtigt.
§7 Bezahlung
Mit Vertragsabschluss ist eine Anzahlung in Höhe von 10 % des Gesamtbetrages, mindestens jedoch 150,00 €, sofort fällig.
Die Anzahlung ist maximal auf die Höhe des vereinbarten Gesamtbetrages begrenzt.
Der gesamte Rechnungsbetrag, d. h. der Mietpreis und der Kaufpreis zuzüglich weiterer auftragsbezogener Kosten (Transportkosten, Auf und Abbau der Dekoration etc.), ist spätestens bei Übergabe der Gegenstände an den Mieter fällig. Soweit keine Sondervereinbarung besteht, ist der Rechnungsbetrag in bar zu entrichten oder vorab zu überweisen. Die Rechnung ist ohne Abzug von Skonto etc. zu zahlen.
§8 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist, soweit gesetzlich zulässig, der Geschäftssitz der Vermieterin. Für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliche Sondervermögen ist, soweit gesetzlich zulässig, der Gerichtsstand Völklingen vereinbart.
§9 Veröffentlichung / Abbildungen / Fotos
Die Vermieterin darf Fotos oder Videoaufnahmen der dekorierten Mietgegenstände zu Referenz und Marketingzwecken verwenden, sofern hierdurch keine Personen identifizierbar abgebildet werden oder hierfür eine gesonderte Einwilligung der betroffenen Personen vorliegt. Aufnahmen in privaten Räumlichkeiten erfolgen nur nach vorheriger Zustimmung des Mieters.
Abbildungen und Fotos sowohl in Broschüren, Flyern, Internetseiten als auch in Präsentationen auf CD/DVD können von der Wirklichkeit geringfügig abweichen.
§10 Schriftformklausel
Änderungen oder Ergänzungen des Mietvertrages sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Schriftformklausel.
§11 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Mietvertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.
An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.
