Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand 09.2023
§ 1 Mietdauer und Kündigung
1. Die Vermietung der Gegenstände erfolgt für einen Mietzeitraum von mindestens fünf Tagen (=1 Mieteinheit), soweit keine andere schriftliche Vereinbarung geschlossen wurde. Eine Mieteinheit beträgt fünf Tage, auch wenn die Artikel vorzeitig oder unbenutzt zurückgegeben werden. Eine Mieteinheit gilt jeweils ab Lieferdatum oder ab der Selbstabholung der Ware durch den Mieter bis zur Abholung der Ware durch die Vermieterin oder der Rückgabe der Ware durch den Mieter.
2. Das jeweilige Datum und die jeweilige Uhrzeit werden vor Mietbeginn vereinbart.
3. Der Mietvertrag ist seitens des Mieters jederzeit kündbar, die geleistete Anzahlung dient als Servicepauschale und wird nicht zurückerstattet. Bei Kündigung bis zu zwei Monaten vor Mietbeginn fallen keine zusätzlichen Kosten an, danach wird wie folgt berechnet:
Kündigung bis 30 Tage vor Mietbeginn 30% des Mietpreises
Kündigung bis 14 Tage vor Mietbeginn 70% des Mietpreises
Kündigung weniger als 14 Tage vor Mietbeginn 100% des Mietpreises.
Dies gilt auch für Stornierung von einzelnen Miet- und Kaufartikeln.
§ 2 Mietpreis, Kaution
1. Die Mietpreise gelten pro Stück und Mieteinheit.
2. Für die Mietgegenstände zahlt der Mieter die im Mietvertrag aufgeführten Mietpreise spätestens bei Übergabe der Mietgegenstände an den Mieter.
3. Der Mietpreis versteht sich inkl. Reinigung üblicher Verschmutzungen.
4. Zur Sicherstellung sämtlicher Forderungen der Vermieterin aus diesem Vertrag, insbesondere Forderungen wegen eventueller Schäden oder einer verspäteten Rückgabe, leistet der Mieter eine Kaution in Höhe von 25% des gesamten Mietpreises, mindestens jedoch 50,00 EUR. Die Kaution ist bei Übergabe der Gegenstände an den Mieter fällig und wird nach Rückgabe der gemieteten Gegenstände an die Vermieterin und Kontrolle durch diese zurückgezahlt.
§ 3 Übergabe, Liefer- und Abholservice
1. Wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, werden die gemieteten Gegenstände durch den Mieter selbst abgeholt und zurückgebracht.
2. Für Liefer- und/oder Abholservice wird je gefahrenen Kilometer eine Transportpauschale von 1,10 € zzgl. einem Stundensatz in Höhe von 40,00 € /Std. berechnet. Die Transportkostenpauschale beinhaltet nicht den Auf- und Abbau sowie das Vertragen und Einsammeln der gemieteten Gegenstände. Diese Leistung übernimmt die Vermieterin gerne gegen gesonderte Berechnung. Bei der Lieferung und/oder Abholung der angemieteten Gegenstände durch die Vermieterin hat der Mieter dafür Sorge zu tragen, dass er selbst oder eine von ihm bevollmächtigte Person die Ware in Empfang nimmt bzw. zurückgibt.
3. Im Falle des Transports der Mietgegenstände durch den Mieter hat dieser für einen ordnungsgemäßen Transport der Mietgegenstände Sorge zu tragen.
4. Bei Übergabe der angemieteten Gegenstände muss der Mieter die Bestellung auf Vollständigkeit und Mangelfreiheit kontrollieren und die Empfangsbestätigung unterzeichnen. Sollten die Mietgegenstände nicht vollständig oder beschädigt sein, muss der Mieter die Vermieterin beim Empfang der angemieteten Gegenstände unverzüglich darüber informieren. In diesem Fall ist die Vermieterin zur Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung) berechtigt.
§ 4 Rückgabe
1. Bei Vereinbarung von Selbstrückgabe durch den Mieter müssen die Gegenstände zum Ende der Mietzeit zurückgebracht werden. Die Uhrzeit der Rückgabe wird vor Mietbeginn vereinbart.
2. Wenn der Mieter die Mietgegenstände nicht fristgerecht zum vereinbarten Zeitpunkt zurückgeben kann, muss der Mieter die Vermieterin spätestens einen Tag vor Ablauf der vereinbarten Mietdauer informieren. Gibt der Mieter die übernommenen Mietgegenstände nicht fristgerecht zum Ablauf der vereinbarten Mietdauer zurück, verlängert sich das Mietverhältnis automatisch bis zur Rückgabe. In diesem Falle wird für jeden weiteren angefangenen Tag ein Betrag von 25 % des jeweiligen Mietpreises berechnet.
3. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens im Falle nicht fristgerechter Rückgabe behält sich die Vermieterin ausdrücklich vor.
4. Nach Rückgabe werden die Gegenstände seitens der Vermieterin auf Vollständigkeit sowie Schäden (z.B. nicht entfernbare Flecken / Brandlöcher) überprüft. Der Mieter erhält eine Empfangsbestätigung unter Vorbehalt.
5. Auf etwaige entstandene Beschädigungen ist bei Rückgabe seitens des Mieters hinzuweisen.
§ 5 Haftung
1. Die angemieteten Gegenstände sind nicht versichert. Die Haftung geht auf den Mieter über, sobald dieser die angemieteten Gegenstände in Empfang nimmt. Der Mieter haftet während der Mietdauer für alle Schäden, die aus der Benutzung der angemieteten Gegenstände resultieren. Bei Beschädigung, Bruch oder Verlust ist der Mieter verantwortlich.
Dies gilt auch für Schäden, die durch Dritte oder höhere Gewalt wie Schäden durch Brand, Sturm, Unwetter, Hagel, Wasser, Einbruch, Diebstahl, Vandalismus und Terrorismus verursacht werden.
2. Die Vermieterin haftet nicht für Schäden, die durch und bei der Benutzung der Mietgegenstände eintreten. Die angemieteten Gegenstände dienen nur zum Zwecke der Dekoration.
§ 6 Kaufgegenstände
1. Für die Kaufgegenstände zahlt der Mieter die im Mietvertrag aufgeführten Kaufpreise spätestens bei Übergabe der Gegenstände an den Mieter.
2. Bei Übergabe der Kaufgegenstände muss der Mieter die Bestellung auf Vollständigkeit und Mangelfreiheit kontrollieren und die Empfangsbestätigung unterzeichnen. Sollten die Kaufgegenstände nicht vollständig oder beschädigt sein, muss der Mieter die Vermieterin beim Empfang der Gegenstände unverzüglich darüber informieren. In diesem Fall ist die Vermieterin zur Nacherfüllung berechtigt.
§ 7 Bezahlung
1. Mit Vertragsabschluss ist eine Anzahlung in Höhe von 10% des Gesamtbetrages, mind. jedoch 100,00 €, sofort fällig.
2. Der gesamte Rechnungsbetrag, d.h. der Mietpreis und der Kaufpreis zuzüglich weiterer auftragsbezogener Kosten (Transportkosten, Auf- und Abbau der Dekoration etc.), ist spätestens bei Übergabe der Gegenstände an den Mieter fällig. Soweit keine Sondervereinbarung besteht, ist der Rechnungsbetrag in bar zu entrichten oder vorab zu überweisen. Die Rechnung ist ohne Abzug von Skonto etc. zu zahlen.
§ 8 Erfüllungsort und Gerichtsstand
1. Erfüllungsort ist der Geschäftssitz der Vermieterin.
2. Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, soweit nicht gesetzlich zwingend etwas anderes bestimmt ist, der Gerichtsstand Völklingen vereinbart.
§ 9 Veröffentlichung / Abbildungen / Fotos
1. Die Vermieterin behält sich das Recht vor, an Orten, an denen Mietgegenstände der Vermieterin stehen, zu Marketingzwecken der Vermieterin Fotos, Videoaufnahmen usw. zu machen.
2. Abbildungen und Fotos sowohl in Broschüren, Flyern, Internetseiten als auch in Präsentationen auf CD/DVD können von der Wirklichkeit geringfügig abweichen.
§ 10 Schriftformklausel
Änderungen oder Ergänzungen des Mietvertrages sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Schriftformklausel.
1. Sollten einzelne Bestimmungen des Mietvertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.
2. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.